Nach Beschlagnahme: Pfizer: "Schadenersatzklage nicht anhängig"
Nach Beschlagnahme:
Pfizer: „Schadensersatzklage nicht anhängig“
Von Andreas Klamm
Karlsruhe. 20. Dezember 2007. Zu den von dem Menschenwürde-Aktivisten, Michael Heise, gemachten Angaben in Bezug auf eine Beschlagnahme von Gütern, teilte eine Pressesprecherin des weltgrößten Pharmakonzerns Pfizer in Karlsruhe, wörtlich mit: „Wir gehen davon aus, dass das Beschlagnahmeverfahren mittlerweile abgeschlossen ist. Gegenstand der Beschlagnahme waren 500 Packungen à 10 Tabletten mit dem Wirkstoff Sildenafil. Wegen weiterer diesbezüglicher Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Frankfurt, das die Beschlagnahme im März 2005 auf Antrag von Pfizer wegen Patentverletzung sowie verschiedener Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz durchgeführt hat. Eine Schadensersatzklage der Firma Eurolux GmbH Ltd. gegen Pfizer ist nicht anhängig.“
In einem offenen Brief schrieb der Menschenwürde-Aktivist, Ende Oktober 2007: „Im Juni 2005 gestand die Firma Pfizer ein, die sogenannte Ländergrenzbeschlagnahme zu Unrecht verfügt zu haben. Ein Schadenersatzprozess, der aus dieser Rücknahme resultiert, läuft noch immer. Das Geld der Investoren, die eigene unermessliche Arbeit, die Arbeit der Mitarbeiter in Paraguay, die Hoffnungen von tausenden armen Rancheros, all das war nun, ohne Mittel verloren.
Die verlorenen Investitionen waren ein gefundenes Fressen für die Justiz. Immer wenn ein den Schaden begrenzendes Geschäft abgeschlossen werden sollte, wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Investoren wurden immer wieder neu bearbeitet, über mich und die Vorgeschichte belogen, bis sie ihre ursprüngliche, wahrheitsgemäße Aussage zurücknahmen und erklärten, sie würden sich betrogen fühlen. In manchen Fällen bedurfte es dreimaligen Nachsetzens eines völlig gewissenlosen Kriminalbeamten, bis die Aussage so gemacht war, wie sie ihm zu passen schien.
In anderen Fällen reichte aber auch das Nachsetzen der Staatsanwälte selbst nicht aus, die Investoren dazu zu bringen, zu behaupten, ich hätte etwas gesagt, was nicht der Wahrheit entsprach. Seit 2 1/2 Jahren lief dieses Verfahren. Zu meiner Kenntnis. Ich habe mich nicht darum gekümmert, weil ich letztendlich beweisen kann, dass ich
1. nie einem Investor etwas Falsches gesagt habe
2. ich keinen Cent des Investments für mich persönlich verbraucht habe.
Im Gegenteil: Am 14. September 2007 um 10.30 Uhr hatte ich mit einem Kunden aus Kasachstan ein Treffen vereinbart. Er war am Abschluss der Vermittlung eines Geschäftes mit den Quellen unserer Firma interessiert, dass einen Reingewinn von 400.000 Euro abgeworfen hätte, von dem uns nach Abzug der Steuern ca. 160.000 Euro zugefallen wären. Das alleine hätte bereits genügt, um alle Investitionen inkl. 11% Zinsen abzulösen. Für die Investitionen und die Gewinnausschüttung war übrigens ein Zeitraum von 5 Jahren vereinbart, alle Investitionen laufen also mindestens bis 2010. Die Firma existiert weiter, hat alle Steuern bezahlt und ist durchaus noch immer in der Lage, alle Investitionen einst aus realem Einkommen abzudecken. Eine Stunde vor dem Treffen mit dem Kunden aus Kasachstan wurde ich wegen Fluchtgefahr verhaftet.“
Die offiziellen Gründe, aus welchen Gründen der Menschenwürde-Aktivist am 14. September 2007, eigenen Angaben zufolge, verhaftet wurde, sind nicht bekannt. Ein Pressesprecher des Justizministeriums Baden-Württemberg in Stuttgart, teilte vor rund zwei Wochen mit, dass man dazu keine Informationen mitteilen könne. Den beim Justizministerium vorliegenden Informationen zufolge, sei jedoch bereits wohl Anklage erhoben worden, teilte der Pressesprecher des Justizministeriums in Baden-Württemberg mit.
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