Europäische Naturschutz- Bauern- und Imkerverbände wehren sich gegen die Notfallzulassung verbotener, bienenschädlicher Neonicotionoide
In Frankreich, Belgien und Deutschland gehen Naturschutz-, Bauern- und Imkerverbände gegen die kürzlich erfolgten Notfallzulassungen, von in der EU verbotenen Neonicotinoiden zur Saatgutbeizung bei Zuckerrüben, vor.
Mainz / Neustadt/Weinstraße. 4. März 2021. (mid). Bereits am 2. März 2021 hat der Französische Imkerverband UNAF angekündigt rechtliche Schritte gegen die Notfallzulassung einzuleiten, teilt der Imerverband Rheinland-Pfalz e. V. mit. Ebenso hat ein Netzwerk aus sieben Naturschutzorganisationen in Frankreich am 22. Februar 2021 Rechtsmittel gegen das Notfalldekret vom 05. Februar 2021 bei den Verwaltungsgerichten Toulouse und Lyon eingelegt. Der französische Bauernverband „Confédération paysanne“ unterstützt diesen Vorstoß. Die Verbände versuchen die Aussetzung sowie die Aufhebung der Zulassung zu erreichen. In Frankreich haben die beiden Agrochemiekonzerne Bayer (Lyon), mit Gaucho und dem Wirkstoff Imidacloprid, und Syngenta (Toulouse) mit Cruiser und dem Wirkstoff Thiamethoxam die Anträge auf Notfallzulassung gestellt. Die klagenden Parteien begründen ihr Vorgehen mit dem, ihrer Ansicht nach missbräuchlich verwendeten Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
In Belgien hat das Netzwerk PAN Europe (Pesticide Action Network) am 26. Februar 2021 mit Nature & Progrès Belgique und einem belgischer Imker den belgischen Staat vor dessen Verwaltungsgerichtshof verklagt und fordert die Aufhebung der Ausnahmeregelung die auch dort nach Artikel 53 erteilt wurde. Ebenso wie in Frankreich sind die Kläger der Ansicht, dass die in Artikel 53 vorgesehene Ausnahmeregelung missbräuchlich verwendet wurde.
Einen ersten Teilerfolg haben die belgischen Kläger bereits erreicht. Das dortige Verwaltungsgericht hat zugestimmt, in den wesentlichen Fragen zur Verordnung über Notfallzulassungen den Europäischen Gerichtshof anzurufen und diesen gebeten, eine EU-weite Grundsatzentscheidung zu treffen. Dies könnte zu enormen Veränderungen bei den mittlerweile inflationär angewendeten Ausnahmeregelungen führen.
Alleine das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat 2020 insgesamt 75 Notfallzulassungen unter Berufung auf Artikel 53 erteilt. Darunter viele Pestizide, die Aufgrund ihrer Toxizität in der EU nicht mehr zugelassen oder sogar verboten sind, wie die Neonicotinoide für die Zuckerrüben.
In Deutschland haben sich Imker aus Rheinland-Pfalz für den Weg der Beschwerde über eine mutmaßlich rechtswidrige, staatliche Beihilfe bei der Europäischen Kommission entschieden. Im Gegensatz zu Belgien, wo der Antrag vom Rübenanbauinstitut KBIVB-IRBAB und Frankreich, wo die Pestizidhersteller die Notfallzulassung direkt bei den zuständigen Stellen beantragt haben, wurde in Deutschland der Weg über einzelne Landesbehörden und die Landwirtschaftsministerien der Länder in Zusammenarbeit mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium gewählt. Diese staatlichen Stellen haben gemeinsam die Antragstellung für die drei deutschen Zuckerhersteller (Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen) beim BVL übernommen.( Vergleiche hierzu auch die Pressemitteilungen des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz vom 05. Februar 20 und vom 22. Februar 2021).
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