Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet
Presse-Mitteilung und Presseerklärung
Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten
Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet
Teterow (Mecklenburg-Vorpommern)/Offenbach bei Frankfurt am Main/Rostock/Frankenthal/Ludwigshafen am Rhein/Melle/Espelkamp. (www.radiotvinfo.org) 25. August 2019. Der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, hat Strafanzeige bereits am 21. August 2019 wegen des Verdachts der Bedrohung, Einschüchterung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten zum Nachteil des Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Politikers, Frank Luttmann (Teterow / Mecklenburg-Vorpommern) und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M. (Offenbach, früher Miltenberg) gesendet und erstattet.
Die Strafanzeige wurde an die Staatsanwaltschaft in Rostock, die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz und an die Kriminalpolizei in Teterow gesendet. Darüber hinaus wurde schriftlich vorab die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe informiert.
Der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann und SPD-Kommunalpoitiker hat bei der Polizei in Teterow ebenso Strafanzeige erstattet. Damit gibt es nunmehr zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Versuchs der Bedrohung und Einschüchterung.
Ein bislang nicht nähere bekannte Gruppe oder möglicherweise eine neue kriminelle Vereinigung, die den Namen „SPD Parteivorstand“ benutzt, die E-Mail ist als gefälschte E-mail zu erkennen, das meint es ist deutlich sichtbar, dass die E-Mail nicht vom echten SPD-Parteivorstand in Berlin stammen kann, droht mit der Ankündigung eines Parteiausschluss-Verfahrens gegen den SPD Kommunal-Politiker Olav M. und sollte der Polizeibeamte Frank Luttmann und SPD-Politiker nicht sein politisches Engagement und seine freie Meinungsäußerung beenden, könne ihm, so der Täter oder die Täter, ebenso ein Parteiausschluss-Verfahren drohen.
Darin sieht der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, eine Bedrohung gegenüber zwei SPD-Politikern und einem Polizei-Beamten im Ruhestand. „Wenn freies politisches Engagement und freie Meinungsäußerung mittels Drohungen unterdrückt werden soll, dann sehe ich deutlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr, erklärt Andreas Klamm.
Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist Frank Luttmann. Er wurde vor mehreren Monaten mit deutlicher Mehrheit zum 1. Vorsitzenden des FSB gewählt. Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen wurde in das Amt als 2. Vorsitzender berufen und Andreas Klamm wurde in den öffentlichen Wahlen bei Facebook in das Amt als Presse- Medien- und Informations-Referent gewählt. Das FSB ist ehrenamtlich tätig und setzt sich für Grundrechte, soziale Grundsicherung, Frieden, Freiheit, Dialog und Verständigung ein. Frank Luttmann erklärte bereits im NDR Nordmagazin, dass er aus der SPD eine „linkere und sozialere“ Partei für die Menschen machen wolle. Weitere Berichte und Informationen folgen sobald wie möglich.
Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten
Alle Medien- und Journalisten werden hiermit herzlich zur Berichterstattung eingeladen.
Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 4909 650117, Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, E-Mail: pressewest@radiotvinfo.org
Radiotvnfo.org, Medien-Netzwerk, www.radiotvinfo.org
Der vollständige Text der Strafanzeige von Andreas Klamm, Journaist lautet:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
Kriminalkommissariat – Außenstelle Teterow
Güstrower Str. 23
17166 Teterow
03996 1560
E-Mail: kk-ast.teterow@polmv.de
Staatsanwaltschaft Rostock
Teterow
Doberaner Straße 116
18057 Rostock
Telefon: 0381/45640
Telefax: 0381/4564440
E-Mail: verwaltung@sta-rostock.mv-justiz.de
Neuhofen, 21. August 2019
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ für einen Polizei-Beamten im Ruhestand. Strafanzeige wegen des VERDACHTS
Diese Strafanzeige wurde bereits am 15. August 2019 an die zuständige Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern gesendet
Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für ein 10jährige Kind, seine Mutter und die Großeltern NICHT ausgeschlossen werden können.
Es befinden sich leider mehrere und weitere Menschen in ernsten Gefahren und Notlagen und viele Tiere, da ich auch im Tierschutz aktiv bin.
Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten
Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.
Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,
- 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung,
aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände
GEGEN UNBEKANNT und gegen den oder die Inhaber der
E-Mail Adresse SPD-Salem@gmx.de
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz von Herrn Polizei-Beamter im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann und andere Menschen erstattet wegen vorbezeichneter und nachfolgender in FRAGE kommender Verdachts-Beschreibungen.
Bitte um Prüfung eines Falls Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung
Zum Nachteil von
- Verdacht auf Versuch der Einschüchterung und Bedrohung eines Polizei-Beamten im Ruhestand, seit 19 Jahren, Mitglied in der SPD.
Herrn Frank Luttmann, D 17166 Teterow
Mecklenburg-Vorpommern,
- Anschrift der Kriminialpolizei in Teterow bekannt, da Herr Frank Luttmann auch bereits persönlich bei der Kriminalpolizei Teterow erschienen ist
Zum Nachteil des SPD-Kommunal-Politikers, Herrn Olav M., Offenbach bei Frankfurt am Main ? Anschrift NICHT bekannt, nur Telefonnummer, Mitglied in der SPD seit 35 Jahren, politisch seit vielen Jahren engagiert. Adresse kann bei dem Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann bekannt sein.
Zum Nachteil der
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland – ein unbekannter Absender oder mehrere Schreiber und Schreiberinnen geben sich als SPD-Salem aus, bzw. genauer sogar als SPD-Parteivorstand ???
Begründung:
Die E-Mail Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist eine meiner E-Mail-Anschriften die ich für die basis-demokratischen, politischen Engagement-Projekte „Aufstand der SPD Basis“, ursprünglich gegründet von Herrn Hermann Wipperfürth und rund 20 weiteren Mitglieder eingerichtet habe.
Der Server für das multinationale und international Medien-Netzwerk www.radiotvinfo.org-Medien-Netzwerk befindet sich bei Strato, so dass Sie dort die IP-Protokoll via Strato / T-Online direkt prüfen und abrufen können. Mein Einverständnis erhalten Sie hierzu.
Aus einer Vielzahl von Gründen wurde das von Herrn Hermann Wipperfürth initiierte Projekt „Aufstand der SPD Basis“ als offiziell beendet erklärt, was auch in mehreren, öffentlichen Presse-Mitteilungen breit gestreut mitgeteilt wurde.
Stattdessen ist das Projekt FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative entstanden.
Zum ersten Vorsitzenden wurde der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann mehrheitlich und überzeugend gewählt in öffentlichen Wahlen.
Nach dem ein Teil des gewählten Vorstand unerwartet, früh, schnell zurückgetreten ist, wurde Bernd Flügel in Suhl, Thüringen zum 2. Vorsitzenden ernannt.
Bei den öffentlichen Wahlen im Forum wurde ich (Andreas Klamm / Andreas Klamm Sabaot) als Presse- Medien- und Informations-Referent bereits im regulären Wahlgang gewählt, obgleich ich Mitglied in der Partei DIE LINKE bin, worüber ich aufklärte, öffentlich, damit keine Wähler getäuscht werden, mich jedoch in vielen Bereich auch noch mit sozialdemokratischen Engagements verbunden fühle, obgleich ich zu keinem Zeitpunkt Mitglied der SPD war, sondern in den Jahren 1996 bis 1998 Mitglied in der CDU Ludwigshafen am Rhein und in der Jungen Union Ludwigshafen am Rhein war.
Am Abend des 9. August 2019 traf eine sonderbare E-Mail, siehe Ausdruck in den Anlagen angeheftet ein, in der
Herr Frank Luttmann schriftlich dazu aufgefordert wird seine Kritik am SPD-Parteivorstand der SPD zu beenden, da ihm sonst ein Parteiausschluss-Verfahren drohen könne.
Herr Frank Luttmann ist Polizei-Beamter im Ruhestand und seit 19 Jahren Mitglied in der SPD. In unzählig vielen Gesprächen habe ich von Herrn Frank Luttmann keine Reden gehört, die ihn auch nur ansatzweise in den Verdacht bringen könnten „rechts“ oder sogar „neo-nationalsozialistisch“ zu sein.
Herrn Olav M. kenne ich NICHT persönlich, doch via Telefon-Gesprächen und Konferenzen. Herr Olav M. ist seit 35 Jahren Mitglied in der SPD.
Er versucht wohl verschiedene, politische Strömungen miteinander ins Gespräch zu bringen.
Es gibt NICHT wenige Punkte, in denen wir komplett unterschiedliche Meinungen haben. Doch wir sprechen miteinander fair und Respekt-voll und leben mit unterschiedlichen, politischen Standpunkten.
Normalerweise sollte dies auch jedem anderen Menschen möglich sein.
Offenbar nicht, denn Olav M., wird als „eindeutig rechtes Mitglied“ bezeichnet, obgleich er seit 35 Mitglied in der SPD ist und gegen ihn sei ein „Parteiausschluß-Verfahren“ geplant.
Besonders bedenklich sehe ich die subtile Drohung gegen den Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann.
Er wird aufgefordert seine öffentliche Kritik zu beenden und soll mit der weiteren subtilen Androhung eines möglichen Parteiausschluss-Verfahrens mundtot gemacht werden und seiner elementaren Grundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten beraubt werden, sich frei politisch engagieren zu können und seine Partei „linker“ und „basisdemokratischer“ für die Zukunft gestalten zu dürfen.
Wenn solche Drohungen gegenüber Polizei-Beamten im Ruhestand ausgesprochen werden, sehe ich persönlich als Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter die
#freiheitlich demokratische Grundordnung
#die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
#die Grundrechte auf der Grundlange der EMRK Europäischen Menschenrechte-Erklärung
#die allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefährdet
IN GEFAHR!
Frage:
Die E-Mail von Frank Luttmann habe ich öffentlich mitgeteilt, damit ich nicht ständig die E-Mails von Frank Luttmann fälscherweise erhalte, sondern sich die Menschen direkt an Frank Luttmann wenden, ihn fragen, mit ihm sprechen und arbeiten, etc.
Die E-Mail-Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist offiziell als E-Mail für das Presse- Medien- und Informations-Referat benannt.
Wenn man den Vorsitzenden eines Forums anschreiben möchte, ist das Presse- Informations- und Medien-Referat nicht die erste Wahl.
Daher habe ich die E-Mail und den Message-Code / Header sofort an Frank Luttmann weitergeleitet, damit er mit den Beamten der Kripo in Teterow und des Staatsschutzes die Rückverfolgung aufnehmen kann und den Inhaber oder die Inhaber der E-Mail spd-salem@gmx.de ermitteln kann.
Das Herr Frank Luttmann seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist, hat der echte SPD-Parteivorstand die E-Mail von Herrn Frank Luttmann im Computer-System der SPD gespeichert.
Da der oder die Absender sich als SPD-Parteivorstand und Salem SPD bzw. SPD Salem bezeichnen, die Bedeutung von SPD Salem kenne ich nicht, liegt die Vermutung nahe, dass es möglicherweise kein einzelner Schreiber oder eine Gruppe ist, die sich darüber hinaus noch als „SPD Parteivorstand“ ausgibt und Herrn Frank Luttmann mit persönlichen, politischen und öffentlichen Nachteilen, wie in der E-Mail, in der Anlage, beigefügt droht.
Herr Olav M. wird als „eindeutig rechts“ bezeichnet. Wenn es einen solchen Verdacht seitens der SPD gäbe, wäre es wohl vernünftig, Herrn Olav M. zunächst einmal um ein persönliches Gespräch zu bitten und gegebenenfalls das Parteischieds-Gericht, etc. einzuschalten.
Damit entsteht der Verdacht, dass Herr Olav M. mindestens beim Vorstand der FSB Forum Sozialdemokratischen Basisinitiative verächtlich gemacht werden soll und sein Ruf damit verleumdet wird.
Ob Herr Olav M. bereits bei der zuständigen Polizei war, ist mir noch nicht bekannt. Herr Frank Luttmann war bei der Polizei und Kriminalpolizei in Teterow.
Da der Verdacht der gezielten politischen Einschüchterung gegen einen Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Mitglied besteht und ein weiteres SPD-Mitglied bitte ich zu prüfen, ob aus diesen wichtigen Gründen neben der Kriminalpolizei nicht auch der Staatsschutz ermitteln sollte.
Am Dienstag, gegen 15.50 Uhr und am Mittwoch gegen 14.00 Uhr versuchte ich die Kriminalpolizei in Teterow zunächst telefonisch zu erreichen.
Vorab, damit die Ermittlung und der Schutz für Herr Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und möglicherweise auch für Herrn Olav M., soweit erforderlich durchgeführt werden können, sende ich in den Anlagen
- das E-Mail –Schreiben als Ausdruck wie es eingegangen ist
- und den Message-Code mit dem die Mitarbeiter von Landeskriminalamt und Staatsschutz sicher den oder die Inhaber der E-Mail: spd-salem@gmx.de ermitteln und rückverfolgen können.
Warum der oder die Täter mich in diese Dinge mit hineinziehen wollen, ist mir nicht bekannt.
Wenn ich Intelligenz vermute, dürfte wohl bekannt sein bei den Absendern der E-Mail „SPD Parteivorstand“, dass wenn eine E-Mail an das Presse- und Informations-Referat auch noch weitere Menschen beteiligt werden. Vermutlich gibt es Gründe des oder der Absender für ein solches Handeln und Verhalten.
Gründe hierfür können die Verdachtspunkte sein, wie nachfolgend:
- 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)
Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes
Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie
den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
- 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
- wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
- wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
- soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
- sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
- 184j Straftaten aus Gruppen
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Ich bitte um freundliche Prüfung und Schutz für Herrn Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und soweit erforderlich auch für Herrn Olav M., obgleich er KEIN Mitglied des Vorstand vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist.
Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.
Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westalen / Niedersachsen
Ich wurde schriftlich vor kurzer Zeit um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut des Jugendamtes, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Adrian J., Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.
Der Täter, ein SPD-Mitglied und SPD-Kommunalpolitiker, den ich namentlich kenne, doch nicht öffentlich berichtet habe, wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt.
Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.
Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.
Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlange nach § 323 c StGB als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater, Counselor und als registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 6969 935 und natürlich via E-Mail
Erlauben Sie mir einen sehr persönlichen Hinweis. Herr Frank Luttmann ist ein ehemaliger Polizeibeamter im Ruhestand, der Willy Brandt, SPD und Helmut Schmidt, SPD noch persönlich kennt als Personenschützer.
Wenn es mehr Menschen wie Herrn Frank Luttmann gäbe, die sich demokratisch, friedlich, kreativ, wenn auch vielleicht außergewöhnlich engagieren, dann hätte die Bundesrepublik Deutschland und Europa viel weniger Probleme.
Die Drohung eines oder mehrere Menschen mit Androhung eines Parteiausschlussverfahrens ist unangemessen und schädlich für die Sozialdemokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere wenn man weiß, dass Herr Frank Luttmann bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist und das sollte ein SPD-Parteivorstand wohl wissen.
Herr Olav M. ist 35 Jahre Mitglied in der SPD und war sogar Bürgermeister-Kandidat. Leider liegen mir nur wenige und nicht ausreichende Informationen in Bezug zu Herrn Olav M. vor. Auch wenn wir andere Standpunkte vertreten, so glaube ich sogar als Mitglied der DIE LINKE, dass man wenn irgendwie möglich fair und Respekt-voll miteinander umgehen sollte, auch mit politischen „Gegnern“ oder „Mitbewerbern“, ungeachtet dessen ob diese von der CSU, AfD, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen oder CDU oder sonstiger Parteien kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
E-Mail von SPD-Salem, wofür das auch immer stehen mag
Message Source, Nachrichten-Quelle oder in IT Kreisen auch Header Informationen genannt.
Die komplette Strafanzeige in der Medien-Verson mit verkürzter Namens-Nennung:
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