Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein
Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein
Von Andreas Klamm Sabaot
Drohungen, Einschüchterungs-Versuche und Terror eines privaten Unternehmens gehen weiter – Informant: Menschen in Deutschland seien „dümmer als die Polizei erlaubt…“ ? – Abzocke und Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe „System-relevant“? Unternehmen sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe fleißig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und Gerichts-Urteile der höchsten deutschen Richter missachten ?
Ober-Roden / Frankfurt / München. 16. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein groß angelegtes Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in Rödermark und aus der Quirinsstraße 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. März 2010.
Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz Deutschland erhalten.
Eine Vielzahl der Menschen, die bereits geschädigt wurden oder werden sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanwältin Katja Günther aus München, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis 150 Euro oder mehr werden können.
Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen Mahnverfahren und NEGATIVEN Einträgen in die bundesweite Datei von Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer öffentlicher Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanwälten gedroht.
Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen „Vertrags-Abschluss“ nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.
Seit dem Urteil Anfang März droht die Rechtsanwältin Katja Günther aus München und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren, angeblichen Kunden der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachträglich zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.
Für die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es bislang keine logischen oder verstehbaren Erklärungen.
Weshalb schriftliche Widerrufe und Widersprüche nachweisbar an die Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu bestätigen nicht von den Behörden in Deutschland möglicherweise anerkannt werden sollen ist bislang nicht bekannt.
Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden können in Deutschland bleibt abzuwarten. In nicht offiziellen Kreisen wurde bekannt, dass die Behörden über die 600 Menschen und deren Strafanzeigen angeblich lachen sollen: „Die dummen Sklaven, Idoten und Schwachmaten seien dümmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft genug und lang genug gedroht wird. “ – will ein Informant gehört haben, dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die Beobachtung oder Wahrnehmung als „nicht zuverlässig oder als nicht sicher gelten muss.“, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.
Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und Einschüchterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Öffentlichkeit, Presse und Medien und einer Vielzahl von geschädigten Menschen in Deutschland weiter.
Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: „Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts mißachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?“
Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika, Groß Britannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika ( New York) in Deutschland ( München, Berlin, Frankurt, Köln ) und in der Schweiz ( Genf ) geprüft.
Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.
Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe.
Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde „nicht System-relevant“.
In einem Urteil fällten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 201o die Entscheidung: „Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“
In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:
„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).
Der ausführliche Bericht zur Daten-Speicherung und Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts (März 2010) ist bei http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar zu lesen.
Die Beobachter der außergewöhnlichen und sonderbaren Ereignisse wollen jetzt wissen: „Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch für privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von Grundgesetz und Verfassung in Deutschland ?“
Weitere Informationen dazu auch bei http://www.lawrightsjustice.wordpress.com und bei der Tageszeitung Offenbach Post, http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechts-Reporter, www.libertyandpeacenow.org, www.radiotvinfo.org.
Hinweis: NOTSTAND bei Beseitung von Ordnungen
Artikel 2, Grundgesetz (GG), Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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