Andreas Klamm hat neue und weitere Strafanzeige gegen Facebook Inc. und Unbekannt erstattet
Andreas Klamm hat neue und weitere Srafanzeige gegen Facebook Inc. und gegen Unbekannt erstattet
Verdacht Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Verletzung des Grundgesetzes Artikel 1 bis Artikel 6, Verletzung der U.N. Konvention über das Einkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
Presse-Erklärung
Presse-Mitteilung
Einladung für alle Medien, Presse und Journalisten zur
Berichterstattung
New York City/Karlsruhe/Ludwigshafen am Rhein 11. September 2019. (pm). Der Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot) hat am 2019 eine neue und weitere Strafanzeige gegen Facebook Inc. und Unbekannt wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Artikel 7 des Römischen Status, Paragroh 7 des VStGB Völkerstrafgesetzbuch, Verletzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 bis Artikel 6, Verletzung der U.N. Konvention über das Einkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, der Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erstattet und unter anderem an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe und an die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz gesendet.
Soweit bislang bekannt werfen 12 Personen öffentlich nicht nur bei Facebook sondern auch in weiteren Medien, schwerste Vorwürfe der Begehung schwerster Straftaten gegen Andreas Klamm vor
Der Beschuldigte erklärte jedoch bereits mehrfach öffentlich, unter anderem in Eidestattlichen Versicherungen, dass er keine Straftaten begangen habe und ausdrücklich kein Interview mit dem Präsidenten von Russland Vladimir Putin gefälscht habe. Der Beschuldigte erklärte in mehreren Eidestattlichen Versicherungen, dass er seit 1984 in seiner Arbeit als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Verleger und Redaktionsleitung, so wörtlich „NICHT ein einziges Interview“ gefälscht habe. Nach Auffassung von Andreas Klamm verstösst das Fälschen, Fabrizieren oder „freie Erfinden“ von Interviews gegen den Presse-Codex und die Verpflichtung zur Wahrheit und zum Bekenntnis für Menschenrechte von Journalisten und n der Presse tätige Personen.
Andreas Klamm wünscht eine öffentliche Rehabilitation und Aufarbeitung aller schweren Anschuldigungen, die immer wieder seit 1982 gegen den Journalisten, Autor, Herausgeber, Verleger, Medien- und Musik-Produktion erhoben werden. „Ich wurde praktisch jeder Würde des Menschens und jeder Ehre beraubt. Mein Leben wurde in großen Teilen seit meiner Kindheit, weitgehend zerstört. Der Terror und die Gewalt sollten ein Ende finden. Ich arbeite seit mehr als 40 Jahren und bin offiziell anerkannt seit 35 Berufsjahren berufstätig. In der Folge falscher Anschuldigungen sind schwere gesundheitliche, finanzielle, wirtschaftliche und berufliche Schäden entstanden. Daher brauche ich auch eine öffentliche Rehabilitation.“ Foto: oterapro
Der Beschuldigte, Andreas Klamm, besteht auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechts-Konvention, auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung auf die Unschuldsvermutung und ein Recht auf öffentliche Verteidigung. Normalerweise müssen beschuldigte Straftäter so lange als „unschuldig gelten“ bis in einem ordentlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren die Schuld von beschuldigten Personen festgestellt ist. Nach Informationen von Andreas Klamm hat ein solches und ordentliches Gerichtsverfahren jedoch bislang nicht stattgefunden. Der Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine und weiterer Magazine, erklärte, dass er ausdrücklich mit den Behörden, wie Staatsanwaltschaften, Polizei, Generalbundesanwaltschaft und Gerichten kooperieren wolle, das die Aufklärung der öffentlichen Beschuldigung zu schwersten Straftaten in seinem „ureigenen Interesse“ läge.
Klamm ist in der Folge mehrerer Unfälle schwerbehindert mit dem GdB 60, Grad der Behinderung,, Merkmal der „dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, Merkzeichen G und auf die Hilfe eines Rollstuhls und eines Assistenzhundes angewiesen. In der Folge zahlreicher, öffenticher Anschuldigung zu schwersten Straftaten, die insgesamt 12 Personen Andreas Klamm zur Last legen, hat Klamm nahezu alle bezahlten Aufträge als Journalist verloren, alle Finanzmittel verloren, wurde am 14. August 2019 bei Facebook mit dem Profil https://www.facebook.com/andreas.klamm und in nahezu allen weiteren Medien und Presse-Publikationen von der Arbeit und Berichterstattung komplett ausgeschlossen.
Damit sei im Grunde genommen die wirtschaftliche Existenz-Vernichtung herbeigeführt worden. Die jetzt bestehende eigene, wirtschaftliche, finanzielle, gesundheitliche und soziale Notlage mit Schwerbhinderung, die unbefristet gültig ist, würde, so Klamm, „nicht bestehen“, wenn nicht alle Verträge und Aufträge verweigert und gekündigt worden wären. Mir ist es in der Folge schwerster, falscher Anschuldigungen nicht mehr oder kaum noch möglich finanzielle Einkünfte zu erzielen. Pro Monat entstehen finanzielle Verluste von Einnahmen in Höhe von 2.000,– Euro brutto, was im Jahr zu Verlusten von rund 24.000 Euro seit mndestens dem Jahr 24.000,– Euro führt.
Klamm beziffert die finanziellen Verlust und Schäden seit mindestens dem Jahr 2006 auf insgesamt 312.000,– Euro. Dabei seien jedoch noch nicht alle Schäden in den Berechnungen berücksichtigt worden.
Unbekannt sind die Gründe, warum der Beschuldigte Andreas Klamm, kein rechtliches Gehör vor Gerchten in Deutschland findet. Damit ist eine Verteidigung seitens des Beschuldigten nach dessen Auffassung nahezu komplett ausgeschlossen. Ihm sei jedoch im eigenen Interesse an der öffentlichen Aufarbeitung und öffentlichen Aufklärung aller schweren Anschuldigungen sehr gelegen. Wenn Menschen, die schwersten Straftaten beschuldigt werden, kein Recht mehr auf Verteidigung haben und kein Gehör haben zumindest, den Versuch zu wagen, vor Gerichten die Unschuld zu beweisen, dann könne dies in der Tat als praktischer Entzug aller Bürgerrechte, Grundrechte, Grundfreiheit, Menschenrechte und Rechte auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, bewertet werden.
Klamm empfindet die digitale Isolationshaft, die Facebook Inc. und Unbekannt und andere Medien, gegen ihn ganz praktisch ohne Urteil, ohne öffentliches und ordentliches Gerichtsverfahren verhängt haben als besonders schwerwiegend, da er ausser dem Internet kaum noch Möglichkeiten aufgrund des Mobilitäts-Verlustes in der Folge mehrerer Unfälle und Schwerbehinderung habe mit Menschen in aller Welt zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Seine 2872 Bekannte, Freunde und Kontakte kann Andreas Klamm seit der Nachrichten- Informations- und Kommunikations-Sperre von Facebook Inc. gegen den Journalisten verhängt, nicht verständigen, nicht um Hilfe bitten und auch nicht mehr erreichen.
„Das entspricht ganz praktisch der Isolations-Haft auch im realen Leben, da ich keinerlei Sozial-Kontakte in Neuhofen oder Ludwigshafen am Rhein habe und mich zudem gegen meinen freien Willen und gegen meinen Wunsch in Deutschland, in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen und in Rheinland-Pfalz befinde.“, erklärte Andreas Klamm. In Deutschland wird Klamm von vielen Menschen als „persona non grata“ betrachtet, nach dem er zu schweren Grundrechte- und Menschenrechte-Verletzungen im Jahr 2007 mit Hans-Jürgen Graf und Thomas M. in einer Fernseh-Dokumentations-Reihe berichtete und eine Beschwerde an den damaligen EU-Kommissar Thomas Hammarberg gesendet hat. Hans-Jürgen Graf und Thomas M. in Nürnberg haben beide Mord-Drohungen in ihren Briefkästen erhalten. Dies wurde von den Geschädigten zur Strafanzeige gebracht.
Alle Menschenrechte-Beobachter, alle Grundrechte-Beobachter, alle Medien, alle Journalisten und Pressevertreter werden herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Andreas Klamm, dessen Großvater der Französische Offizier, Hedi Sabaot war, ist seit 1986 unter anderem Verleger, Herausgeber und Redaktionsleitung von British Newsflash Magazine (www.britischnewsflashmagazine.org ) und Gründer mehrerer Organisatonen und Firmen unter anderem von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte (www.libertyandpeacenow.org, https://libertyandpeacenow.org, Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com), von ISMOT International Social And Medical Outreach Team, von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.org , www.regionalhilfe.de) und anderer Organisationen und Firmen.
Für die Beantwortung von Fragen steht Andreas Klamm via Tel. 0621 4909 650 117 und Tel. 0621 5867 8054 und via E-Mail: andreasklamm@hotmail.com zur Verfügung.
Der vollständige Wortlaut der neuen Strafanzeige von Andreas Klamm gegen Facebook Inc. und Unbekannt vom 8. September 2019 lautet:
An
Generalbundesanwalt
Herrn Dr. Peter Frank
beim Bundesgerichtshof
Generalbundesanwaltschaft
Brauerstr. 76
D 76135 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
Telefon 07 21/ 819 14 10
Telefax 07218191492
Web-Site: https://www.generalbundesanwalt.de/de/presse.php
An
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Telefon: 02611307 – 0
Telefax: 0261130738010
E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
An
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Redaktion
Executive Board: Peter Kropsch (CEO)
Matthias Mahn, Andreas Schmidt
Editor-in-Chief: Sven Gösmann
Chairman of the Supervisory Board: David Brandstätter
Mittelweg 38
20148 Hamburg
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Tel.: +49 40 4113-0
Fax: +49 40 4113-32305
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An
Bundeskriminialamt (BKA)
BKA-Pressestelle
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden
Tel. 0611/55-13083
Fax: 06115545113
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
E-Mail: poststelle@bka.de-mail.de
E-Mail: impressum-bka-internetauftritt@bka.de
E-Mail: poststelle@bka.de
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Beschwerdestelle
Telefon: 02241 238-1444
Mobil: 0173 5425845
E-Mail: presse.sanktaugustin@polizei.bund.de
An
Bundespolizeipräsidium
Telefon: 0331 97997-0
Fax: 0331 97997-1010
E-Mail: bpolp@polizei.bund.de
De-Mail: poststelle@bpolp.de-mail.de
An alle Medien, Journalisten
Presse-Vertreter
Nachrichtenagentur
Hinweis: Aufgrund von mehreren Notlagen und Notfällen und Gefahren, welche ich bereits öffentlich mitgeteilt habe, der Bedrohung von mehreren Menschen und Drohungen und Ankündigung der vorsätzlichen Tötung von zahlreichen, mehreren Tausend Tieren, Hunde und Pferden kann ich leider nur noch die Strafanzeigen via Verteiler versenden. Die Zeit für Gefahren-Abwehr ist leider sehr gering. Ich bitte freundlicherweise die Strafanzeigen zeitnah an die zuständigen Behörden für die Aufnahme von Ermittlungen weiterzuleiten.
Strafanzeige gegen UNBEKANNT und gegen FACEBOOK Inc.
aufgrund von
- 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verschwindenlassen von Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch
- 187 Verleumdung, StGB
- 323 c StGB, „unterlassene Hilfeleistung, hier, Absatz 2, Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
- 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
- Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 b 6
- Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere hier Artikel 18 und Artikel 19
- Verstoß gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleiche Bundesgesetzblatt, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1419.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl208s1419.pdf%27%5D__1567928420447
7) Verstoß gegen Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
8) Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
10) Verstoss gegen die EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
Neuhofen, 8. September 2019 Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hintergrund-Info und öffentliche Erklärung zu bestehenden Notlagen und Notfällen: In mehreren Eidesstattlichen Versicherungen habe ich öffentlich bereits mehrfach erklärt, dass mein Großvater mütterlicherseits der Französische Offizier Hedi Sabaot war. Er war im Dienst für die reguläre Französische Armee tätig und 1945 in Kaiserslautern stationiert als Teil der Besatzungs-Truppen. An Nazi- oder Neo-Nazi-Verbrechen war und bin ich NICHT beteiligt. Ich war 1996 bis 1998 Mitglied in der CDU Ludwigshafen am Rhein. Wenn man mich als „Nazi-Schwein“ und „Neo-Nazi-Dreckschwein und Neo-Nazi-Kriegsverbrecher“ auch öffentlich, mehrfach wiederholt beleidigt, empfinde ich dies nicht nur als persönliche Beleidigung, sondern in der Tat auch als schwere Ehrverletzung gegenüber einem Französischen Offizier, Hedi Sabaot, meinem Großvater und gegenüber den Angehörigen von Französischen Offizieren und als Beleidigung gegen die Republik Frankreich.
Öffentliches Arbeiten als Moderator, Fernseh- und Radio-Produzent, Musik- und Medien-Produzent und öffentliches politisches Wirken und Arbeiten für DIE LINKE und soziale Gerechtigkeit
Seit vier Jahren Mitglied in der Partei DIE LINKE. Für die Kommunalwahlen im Mai 2019 habe ich für DIE LINKE Ludwigshafen – Rhein-Pfalz-Kreis auf Listenplatz 7 kandidiert. Ich arbeitete mit mehreren Namen unter anderem Andreas Klamm, Andreas Klamm – Sabaot, Andrew Wellington, und andere Künstlernamen seit 1986 bin ich registrierter Herausgeber von British Newsflash Magazine in Magazin und Buch-Form und als eMagazin-Ausgabe. Als Fernseh- und Radio-Produzent und Moderator arbeite ich bereits seit 1984. Meine 5 kompletten Musik-Alben und 74 Musik-Singles und 12 von mir geschriebene und veröffentlichte Bücher in deutscher und englischer Sprache kann jeder Mensch weltweit kaufen. Einen Teil meiner mehr als 1.000 Fernseh-Sendungen kann man unter anderem auch bei www.youtube.com/andreasklamm sehen.
Darüber hinaus bin ich staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. Im Jahr 2007 war ich einer von 4800 akkreditierten Journalisten beim G8 Gipfel in Heiligendamm.
Über mich werden wiederholt seit mehreren Jahren öffentlich Gerüchte verbreitet, dass ich angeblich Hartz 4 / Arbeitslosengeld II im Jahr 2007 bezogen hätte. Diese Informationen sind NACHWEISBAR falsch. Richtig ist, dass ich meinen Wohnort in Groß Britannien hatte und daher in Deutschland NICHT krankversichert war. Ausdrücklich habe ich im Jahr 2007 kein Arbeitslosengeld II, auch als Hartz bezeichnet, erhalten. Es dürfte wohl für das BKA Bundeskriminalamt und für die Bundespolizei etwa zwei Minuten und ein müdes Lächeln dauern, meine öffentlichen Angaben zu überprüfen. Nach einem Unfall in Deutschland – hierfür sind Zeugen vorhanden – wurde mir die ärztliche Hilfe verweigert mit der Begründung, dass meine englische NHS (National Health Insurance Card) in Deutschland NICHT anerkannt werden würde, obgleich wir alle wissen, dass es zwischen Deutschland und Groß Britannien noch ein Sozial-Versicherungs-Abkommen gibt.
Ich musste die Behandlungskosten dennoch privat und selbst bezahlen, obgleich ich seit 35 Jahren berufstätig bin seit 1984. Behinderung und Schwerbehinderung ist in der Folge von Unfällen entstanden. Seit 1998 besteht Behinderung mit dem Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, seit 2000 die GLEICHSTELLUNG mit scherbehinderten Menschen und seit 2014 die Schwerbehinderung unbefristet mit Merkzeichen G, ich bin auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen.
Flucht-Gefahr besteht nicht, da ich sonst mindestens auf die Reise-Assistenz und Begleitung von mindestens einem Polizei-Beamten angewiesen bin, da ich mich aus eigener Kraft nicht mehr gut und ausreichend fortbewegen kann. Ehrenamtlich bin ich in mehreren Nothilfe Gruppen engagiert unter anderem bei Regionalhile.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team. Es bestehen mehrere NOTLAGEN und NOTFÄLLE beiden denen Kinder, Frauen und weitere, schwerbehinderte Menschen in Gefahr sind. Dies habe ich nunmehr bereits an zahlreiche Behörden schriftlich mitgeteilt und zahlreich öffentlich erklärt. Ich befinde mich jedoch in der Tat NICHT freiwillig in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein und auch NICHT freiwillig in Deutschland. Reise-Helfer arbeiten jedoch nicht im Ehrenamt so ganz ohne Bezahlung. Mein Aufenthalt in Deutschland findet unter Zwang und gegen meinen freien Willen statt.
Als freiberuflicher Journalist reichen meine Einkünfte auch aufgrund NACHWEISBARER mehrfacher, wiederholter, öffentlicher, falscher Anschuldigungen und kompletten Auftrags-Entzug leider nicht aus für ein Leben in Würde in Deutschland. Pro Jahr entstehen mir in der Folge der falschen Anschuldigungen komplette Verdienst-Ausfälle von 24.000,– Euro pro Jahr, das meint rund 2.000,– Euro pro Monat.
Meine eigene wirtschaftliche, finanzielle und soziale Notlage würde in dieser Form nicht bestehen, wenn die öffentlichen, falschen Anschuldigungen öffentlich aufgearbeitet und richtig gestellt werden würden. Daher ist mir eine öffentliche Aufarbeitung dieser und weiterer Ereignisse sehr wichtig und daher arbeite ich mit Behörden soweit wie denkbar möglich auch zusammen, da mir eine öffentliche und ordnungsgemäße Aufarbeitung wichtig ist. Wie viele von Ihnen wissen, sind die Chancen, für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer eine Festeinstellung zu erhalten bei NULL, oft mit der Begründung, dass wir zu oft krank sind. Das ist leider wahr, so dass ich die Ängste der Arbeitgeber verstehen kann, weil tatsächlich durch die Unfall-Folgen und Infektionen gehäuft Krankheits- und damit natürlich auch Ausfallszeiten während eines Jahres auftreten. Leider ist es nicht mehr änderbar, sonst wäre ich NICHT schwerbehindert seit 2014. Andreas Klamm
Strafanzeige
Hiermit erstatte, ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland
STRAFANZEIGE
GEGEN
UNBEKANNT und FACEBOOK Inc.
Aufgrund von
- 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verschwindenlassen von Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch
- 187 Verleumdung, StGB
- 323 c StGB, „unterlassene Hilfeleistung, hier, Absatz 2, Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen
- 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
- Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 b 6
- Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere hier Artikel 18 und Artikel 19
- Verstoß gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleiche Bundesgesetzblatt, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1419.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl208s1419.pdf%27%5D__1567928420447
7) Verstoß gegen Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
8) Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung
10) Verstoß gegen die EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
Begründung:
Ich nutze Facebook seit dem Jahr 2006, seit 13 Jahren, mit der Profil-Adresse https://www.facebook.com/andreas.klamm . überwiegend privat und für ehrenamtliches Engagement unter anderem für Gruppen wie
Syria Global Peace Movement (ich bin Admin der Gruppe)
DIE LINKE und ähnliche Gruppen
Neue Linke
Tierschutz-Gruppen zur Hilfeleistung von Plätzen für Tiere in Zusammenarbeit auch mit mehreren Vereinen
Obdachlosen-Hilfe
Und viele weitere Gruppen
Gebetsgruppe (ich bin Admin der Gruppe)
- Mehr als 20 Gruppen
- Mehr als 20 Web-Seiten bei Facebook
- Habe ich, Andreas Klamm gegründet und als Admin geleitet
Facebook Messenger um mit meinen 2872 Kontakten, Freunden, Bekannten in der Welt kommunizieren zu können, da ich aufgrund von mehreren Unfällen, schwerbehindert bin, GdB, Grad der Behinderung 60, Merkzeichen G und leider in der Mobilität das Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit habe“ und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin
Ich bin seit 35 Jahren, seit 1984 NACHWEISBAR berufstätig, zeitgleich in mehreren Berufen unter anderem als Journalist, Moderator, Fernseh- und Radio-Produzent seit 1984
Zudem bin ich staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 24 Berufsjahren an Berufserfahrung und Rettungssanitäter und im Nothilfe- und Nothilfe-Seelsorge Dienst für mehrere jüdisch-christliche und internationalen Missionen seit vielen Jahren im Ehrenamt tätig und versuche aus der Ferne zu helfen soweit wie möglich
Da ich leider NICHT mehr ohne fremde Hilfe verreisen kann, was ich normalerweise sehr gerne mache, seit ich auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, hatte ich seit dem Jahr 2008 KEINEN Urlaub und KEINE Reisen mehr. Ich befinde mich gegen meinen freien Willen in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen und in Deutschland.
In der Folge von zahlreichen FALSCHEN ANSCHULDIGUNGEN die öffentlich auch, doch nicht nur bei Facebook zu meinem Nachteil verbreitet wurden, sind mir schwerste finanzielle, wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Nachteile entstanden. Pro Jahr entstehen mir finanzielle Schäden im Vergleich zu früheren Berufs- bzw. Arbeitseinkommen von etwa 2.000,– Euro im Monat bzw. 24. 000,– Euro pro Jahr.
Meine eigene wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und finanzielle Notlage würde NICHT bestehen, wenn die falschen Anschuldigungen aufgeklärt, aufgearbeitet und da die Anschuldigungen zu meinem Nachteil öffentlich stattgefunden haben, auch eine öffentliche Rehabilitation stattfinden würde. Um eine öffentliche Rehabilitation bitte ich freundlich, da die öffentlichen Anschuldigungen NICHT harmlos sondern leider schwerwiegend und extrem Ehr-verletzend und schädigend sind.
Daher glaube ich und es mir wichtig, weswegen ich gerne mit allen Behörden, wie Polizei, BKA Bundeskriminalamt und Bundespolizei und Staatsanwaltschaften und Generalbundesanwaltschaft zusammenarbeite, soweit es möglich ist, ist eine öffentliche Aufarbeitung in den Medien und auch in Gerichtsverfahren wichtig.
Da ich mehreren Menschen und Familien versuche zur gleichen Zeit zu helfen und sehr vielen Tieren versuche zu helfen, habe ich am 4. August 2019 öffentlich den NOTFALL STATUS mitgeteilt, weil mehrere Notfälle und Notlagen bestehen, bei denen auch Angehörige eines Polizei-Beamten aus Speyer am Rhein betroffen sind und ehemalige Bundeswehr-Soldaten und andere Frauen, Kinder und schwerbehinderte Menschen.
Am 4. August 2019 habe ich folgende öffentliche NOTFALL STATUS Meldung öffentlich und mehr als 6mal bei Facebook bekannt gegeben, da ich in mehreren NOTLAGEN anderer Menschen dringend Hilfe und Helfer suche.
Am 13. August 2019 hatte ich zu einem der schweren Ereignisse einen Link bei Facebook geteilt.
Daraufhin wurde mein Facebook Profil mit der Anschrift https://www.facebook.com/andreas.klamm ohne ANGABEN von Gründen gesperrt.
Der Zugang zum gesamten Facebook Bereich und Facebook Messenger wurde mit gesperrt.
Damit kann ich mit den meisten meiner Kontakte, Freunde, und Bekannten bei Facebook seit 14. August 2019 nicht mehr kommunizieren. Es ist eine Verhängung einer Kommunikations- Nachrichten-Sperre und Isolations-Haft seitens Facebook und Unbekannt ohne Angaben von Gründen.
Mehr als 12mal habe ich Facebook, via das Kontakt System informiert, dass mehrere SCHWERE NOTLAGEN bestehen und gebeten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gebeten einzuhalten.
Facebook antwortet und reagiert NICHT.
In Deutschland gilt die Unschulds-Vermutung. Facebook schreibt ich hätte gegen Community Standards verstoßen nennt jedoch NICHT einen Grund, welcher Art die Verstöße sein sollen, so dass einerseits keine Korrektur, keine Abhilfe und keine VERTEIDIGUNG möglich ist.
Mit der Totalsperre meines Facebook Profils bei https://www.facebook.com/andreas.klamm kann ich auch mehreren Ehrenämter NICHT mehr wahrnehmen für die ich gewählt wurde, unter anderem als Presse- Medien- und Informations-Referent.
Leider auch bei Facebook haben rund 15 Personen, die ich noch nicht einmal kenne und die mich auch nicht persönlich kennen, NACHWEISBAR SCHWERSTE und Ehr-verletzende falsche, öffentliche Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen zum Nachteil meiner Person erhoben.
Hierzu habe ich bereits mehrfach Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz gesendet.
Da ich eingeschränkt bin in den finanziellen Möglichkeiten und noch mehr in der Mobilität, wegen Rollstuhl, Schwerbehinderung, GdB 60, unbefristet und Merkzeichen G, habe ich den Polizeibeamten im Ruhestand Herrn Frank Luttmann, SPD, Teterow in Mecklenburg-Vorpommern um Hilfe gebeten und den Rettungsassistenten im Ruhestand, Herrn Bernd Flügel, parteilos, in Suhl in Thüringen um Hilfe gebeten.
Herr Frank Luttmann hat DROHUNGEN in der Schriftform erhalten, die an meine E-Mail Anschrift, das meint an die Presse-Empfangs-Email Adresse gesendet wurden. Nachdem ich die E-Mail dem Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann weitergeleitet habe, habe ich hierzu gesonderte Strafanzeige erstattet. Ob es hier den direkten Zusammenhang zur Hilfeleistung gibt, ist NICHT auszuschließen, da ich Herrn Frank Luttmann wegen schwerwiegender NOTLAGEN von zahlreichen Menschen und Tieren, neben anderen Menschen um Hilfe gebeten habe.
Herr Bernd Flügel hat um mir zu helfen, damit ich bei Facebook wieder mit wichtigen Kontakten in aller Welt kommunizieren und mich einloggen kann via https://www.facebook.com/andreas.klamm eine öffentliche Petition für Menschenrechte bei Facebook in Facebook geteilt.
Daraufhin wurde Herr Bernd Flügel bedroht eingeschüchtert und teil gesperrt.
Die von mir gegründete und als Admin geleitete Gruppe Regionalhilfe Hunde, Katzen, Tiere abzugeben, zu verschenken, mit dem Ziel für Tiere in Pflegestellen und Tierheimen an gute Menschen zu vermitteln wurde ohne Angaben von Gründen bei Facebook komplett gelöscht mit 5.500 Mitgliedern, Personen und Menschen.
Meine Gebetsgruppe Hoffnung, Glaube, etc. wurde ohne Angaben von Gründen ebenso gesperrt. Ist Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland und bei Facebook noch erlaubt?
Darüber hinaus wurden weitere Gruppen von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Seit 2006 bin ich bei Facebook engagiert und Mitglied in mehr als 300 Gruppen , unter anderem auch bei der Gruppe Neue Linke, da ich Mitglied in der DIE LINKE bin und mich politisch engagiere und natürlich auch in vielen Bereichen informiere.
Ich war Mitglied in der Gruppe Neue Linke. Die Gruppe mit rund 15.000 Mitglieder, dazu bitte ich die Admins zu befragen wurde ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Das bedeutet, dass das Verschwindenlassen von mir, meiner Tier-Hilfe Gruppe mit 5.500 Mitglieder, Menschen und Personen KEIN bedauerlicher Einzelfall ist, sondern offenbar von Facebook und UNBEKANNT gesteuert stattfindet.
Das Verschwindenlassen einer politisch informativen Gruppe wie Neue LINKE mit 15.000 Mitgliedern kann ich nur noch als öffentlichen Skandal bezeichnen und Verachtung jeglicher menschlichen Würde und Verachtung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Verachtung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Verachtung für die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen und Verachtung elementarsten Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechten von unzählig vielen Tausend Menschen.
Die SCREENSHOTS füge ich auszugsweise bei.
Es gibt leider weitere schwere Notlagen und schwere Ereignisse, in denen auch weitere Polizisten und Angehörige der Bundeswehr bedroht werden. Diese Ereignisse sind so schwerwiegend, dass mir jetzt nur noch bleibt das BKA Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Generalbundesanwaltschaft DRINGEND auch auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, bitte Hilfe zu leisten soweit wie möglich:
Wegen inzwischen mehrfacher Bedrohungen mehrerer Hilfe-leistender Menschen in mehreren schweren Notlagen muss ich bitten
- Meine Schreiben und Strafanzeigen via E-Mail anzuerkennen und zu bearbeiten, da mehrere Menschen und mehrere Tausend Tiere nach Ankündigung einer vorsätzlichen, geplanten Tötung von Hund, Pferden und anderen Tieren angekündigt wurde und die Zusendung von wichtigen Beweismitteln auf einem sicheren Server der Staatsanwaltschaft, Generalbundesanwaltschaft möglich zu machen und zu genehmigen.
- Herr Bernd Flügel hat freundlicherweise weitere Screenshots aufgenommen, nicht nur mein Facebook Profil bei https://www.facebook.com/andreas.klamm wurde komplett gesperrt und mehrere Gruppen mit insgesamt mehr als 20.000 Menschen hat Facebook VERSCHWINDEN LASSEN bzw. deren Identität ausgelöscht, sondern auch meine E-Mail andreasklamm@hotmail.com wurde teilweise blockiert.
Damit ist mir eine uneingeschränkte und freie Kommunikation trotz bestehender, mehrere Notlagen mit Behörden, Vereinen, Hilfe-Organisationen und anderen Menschen NICHT mehr möglich.
Die Vermutung liegt nahe, dass diese Ereignisse nicht nur, doch auch in der Folge neuer und NACHWEISBAR falscher Anschuldigungen entstanden sein können.
Was die E-Mail Blockierung anbelangt hat Herr Bernd Flügel freundicherweise Screenshot aufgenommen. Die Beweise sind via Screenshot vorhanden und werden noch nachgereicht.
Soweit mir die Screenshots bereits vorliegen füge ich diese in den ANLAGEN zu dieser Strafanzeige bei.
Ich bitte dringend auch Herrn Rechtsanwalt Herrn Dr. Christian Stahl von REPGOW als Zeugen zu vernehmen.
Beweis: https://youtu.be/cOxQyXyLcMY
Laut seiner Informationen sind 10.000 Menschen vom VERSCHWINDENLASSEN nach § 7 VStGB Völkerstrafgesetzbuch und weiteren gesetzlichen Bestimmungen betroffen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl spricht so wörtlich von Zehntausenden von Nutzern die FACEBOOK und Unbekannt, Paragraph 7 VStGB nicht nur VERSCHWINDEN lässt, sondern auch noch in den Grundrechten, Grundfreiheiten, Allgemeinen Menschenrechte und auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung komplett ENTRECHTET und rechtelos stellt.
Dies kann als vorsätzliche Taten und in der Tat auch als Verbrechen GEGEN die Menschlichkeit betrachtet und bewertet werden.
Ich kann nur das Verschwindenlassen von 20.000 Menschen vor allen Gerichten gerne bezeugen. Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl kann offenbar das Verschwindenlassen von mehreren Zehntausenden von Menschen bei Facebook bezeugen.
Eine doch reichlich verstörende Nachricht habe ich von einer Bekannten, Frau Eleonore Heilmann erhalten, siehe BITTE E-Mail in den Anlagen.
Der SPD-Politiker Olav Mueller aus Offenbach erklärte in einem Video wenige Tage nach der Facebook Sperre, dass gegen mich als Reporter ermittelt wird. Das ist doch sehr verstörend. Darf ich bitte um sofortige Einleitung von Ermittlungen bitten, warum der SPD-Politiker über Ermittlung von Facebook gegen mich informiert wird, während ich NICHT informiert werde und mir kein Recht auf Zugang zu Gerichten gewährt wird, kein Strafverteidiger genehmigt wird, und KEINE Verteidigung erlaubt wird, obgleich nicht nur mir sondern weiteren, schwerbehinderten Menschen schwere Schäden entstanden sind?
Dürfen schwerbehinderte Menschen bei Facebook und in Deutschland noch Allgemeine Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen oder wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, alle Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechte offiziell außer Kraft gesetzt? Hierzu liegt mir keine offizielle Pressemitteilung vor und ich bin in den Presseverteiler mehrerer Hundert Presseverteiler als Journalist, Verleger und Herausgeber registriert.
Wenn alle Grundfreiheiten, Grundrechte und alle Menschenrechte und Rechte für Menschen mit Behinderung in Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sein sollten, bitte ich mir bitte den Link im Bundesgesetzblatt zu senden und das Datum ab welchem Zeitpunkt die Grundrechte, Grundfreiheiten und alle Menschenrechte bei Facebook und in der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt worden sind und bitte mit welcher Begründung?
Da Frau Eleonore Heilmann in ihrer E-Mail vom 14. August 2019 mir auch mitteilt, dass nach der Komplett-Sperre meine Facebook-Profils https://www.facebook.com/andreas.klamm meine Kommentare, Posts von Facebook und UNBEKANNT verändert und gelöscht werden obgleich ich keinen Zugang mehr über das vorgenannte Profil habe, bitte ich nunmehr DRINGEND alle DATEN, zu meinem Facebook Profil zu beschlagnahmen und als Beweise zu sichern. Werden Beweise unterschlagen, vernichtet oder jetzt auch gefälscht? Diese Daten in dem Facebook Profil können, wie üblich nicht nur von der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten genutzt werden, um eine „Schuld“ zu beweisen, sondern sind für Gerichte, meinen Rechtsanwalt und mich ebenso wichtig um meine UNSCHULD zu beweisen! Es kann sich um sehr wichtige Beweismittel handeln. Daher bitte ich um Beschlagnahmung der Daten in meinem Facebook-Profil bei https://www.facebook.com/andreas.klamm und die Daten zu kopieren, damit diese nach den Gerichtsverfahren bei Facebook wieder aufgespielt werden können.
Ich habe inzwischen einen Rechtsanwalt um Einreichung einer Klage gebeten bzw. um Vertretung und frühzeitig, möglicher KLAGE-Einreichung.
https://www.facebook.com/andreas.klamm
Da es jedoch nicht nur um meine Urheberschutz-Rechte und private Ansprüche und Rechte geht, sondern um zum Teil doch schwere Straftaten, Einschränkungen der Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechten, ohne dass die beschuldigen Menschen Gehör finden, Anhörungen, sich verteidigen können gegenüber falschen Beschuldigungen und falschen Verdächtigungen, etc. , noch die Unschuldsvermutung seitens Facebook und Unbekannt eingehalten wird, bitte ich nunmehr doch dringend auch die Staatsanwaltschaften, Generalbundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt BKA und Bundespolizei bzw. die weiteren in Frage kommenden Behörden und Einrichtungen um Aufnahme der Strafermittlungen.
Schweigepflichts-Entbindung
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe entbinde ich hiermit, ebenso wie alle Journalisten, Medien und Presse-Institutionen und Presse-Vertreter ohne zeitliche Befristung von der Schweigepflicht.
Meinen Rechtsanwalt habe ich bereits eine Schweigepflichts-Entbindung gesendet.
Als politisch, engagierter Mensch und Kandidat im Mai 2019 für die Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis, Kreistag, Listenplatz 7 für die Partei DIE LINKE arbeite und wirke ich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, für sichere Pflege, ärztliche Versorgung und zahlreiche weitere Anliegen natürlich politisch und öffentlich, ähnlich wie auch die Kolleginnen und Kollegen von CDU, CSU, AFD, Bündnis 90/ Die Grünen,, FDP, SPD und weiterer kleinerer Parteien. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Partien namentlich aufführe.
Die freie Ausübungen politischen Engagements ist mir kaum noch möglich, da ich mit 2872 Menschen, Personen, Bekannten, Freunden und Helfern und Helferinnen ohne Einschränkungen, bedingt durch die Facebook Sperre meines Profils https://www.facebook.com/andreas.klamm und Facebook Messenger mich im wahrsten Sinne des Wortes ohne jedes Gerichtsverfahren, ohne Chancen einer Verteidigung und Aufklärung in digitaler Isolations-Haft befinde und offenbar mir nahezu alle Gundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten und Schutzrechte auf der Grundlage der U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne Angaben von Gründen von Facebook und UNBEKANNT entzogen wurden. Die Nachrichten- und Kommunikations-Sperren, ich bin hier kein Einzelfall, doch eben auch persönlich betroffen, treffen vor allem Rollstuhl-Fahrer und in der Mobilität eingeschränkte Menschen extrem hart. Die Würde von mehreren Zehntausend Menschen wird NICHT mehr eingehalten, garantiert oder gewahrt. Es gibt NICHT einen einzigen Grund der rechtfertigen würde, dass meine Arbeit, meine Person, meine Identität komplett öffentlich ausgelöscht wird. Die Sperre bei Facebook ist kein Einzelfall. Auch meine Wikipedia Profil wurde ohne Angaben von Gründen gesperrt und ausgelöscht. Die von mir gemachten Angaben kann ich vor allen Gerichten mit mehr als 5.000 Dokumenten beweisen. Aufgrund mehrere Notfälle habe ich bereits in der vergangenen Woche eine Dokumenten-Freigabe mit 5.000 DIN A 4 Seiten durchgeführt, damit die Ermittlungsbehörden, Journalisten, Presse, Film, Funk, Medien und U.N. Beobachter alle meine Angaben prüfen können.
Als Journalist, Reporter, Moderator, Radio- Fernseh- Medien- und Musik-Produzent arbeite ich in mehreren und zahlreichen Medien, in Deutschland, Frankreich, Groß Britannien leider viel zu selten in den U.S.A., auch in Schweden selbstverständlich öffentlich und nicht geheimdienstlich.
Als Verleger, Herausgeber und Redaktionsleitung von British Newsflash Magazine, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, IFN International Family Network d734, Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte und weitere Medien arbeite ich ebenso seit 1986 öffentlich.
Mir liegen hierzu auch schriftliche Empfehlungen und Bestätigungen vor, die ich gerne nachreichen, doch auch bereits bei www.britishnewsflashmagazine.org und bei www.andreas-klamm.de veröffentlicht habe.
Einladung zur Berichterstattung. Hiermit werden alle Journalisten, Medien, Presse-Institutionen und Presse-Vertreter herzlich zur Berichterstattung eingeladen.
Frau Eleonore Heilmann teilte mir mit, siehe bitte PDF, dass weitere, schwerbehinderte Menschen von Facebook Sperren ohne Angaben von Gründen betroffen sein sollen. Hier wird offenbar mit System und mit Vorsatz von Facebook und Unbekannt die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung komplett oder teilweise außer Kraft gesetzt.
Aus diesen und weiteren Gründen werde ich die United Nations / Vereinte Nationen bitten hier schnellst möglichst eine nationale, internationale und multinationale Untersuchung ALLER VORGÄNGE und Menschenrechts-Verletzungen und Verstöße gegen die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung einzuleiten.
Es geht um elementarste Grundrechte, Grundfreiheiten und Menschenrechte und besonders Schutz-befohlene, das meint auch schwerbehinderte Kinder und schwerbehinderte Menschen, die besonderen Schutz durch die U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung genießen und die in der Folge von schweren Behinderungen und finanzieller Existenz-Vernichtung meist komplett Hilfe-los, Schutz-los sind und sich NICHT mehr alleine verteidigen können.
Für diese Menschen, deren Not ich in Auszügen aus eigener Erfahrung kenne, engagiere ich mich gerne öffentlich, mit juristischen und politischen Mitteln und mit weiteren Mitteln soweit diese noch zugänglich sind.
Facebook ist mit zwei Milliarden Menschen zum Weltmarkt-Führer geworden und zum Monopolisten. Es gibt kleinere Netzwerk, die eine Vernetzung in Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, bei Ludwigshafen am Rhein oder am Ende der Welt erlauben, das kein Mensch kennt, jedoch keine globale Vernetzung wie bei Facebook mit bis zu zwei Milliarden Menschen.
Da es keine anderen Anbieter als Facebook gibt, sollten die Vertragsstaaten, laut U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne die Einrichtung von Isolations-Haft ohne Gerichtsverfahren, Nachrichten-Sperren, Kommunikations-Sperren, Bedrohungen, Erpressungen (hierzu sende ich gesonderte Strafanzeigen), und Gewalt-Androhung, die Meinungs- und Informations-Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Kommunikation und Informations- Nachrichten-Austausch, global, universell und weltweit bitte entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, U.N. Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behinderung, der EMRK Europäischen Menschrechts-Konvention und des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, den SHAEF Gesetzen, den Genfer Konventionen und weitere Gesetze und Bestimmungen bitte auch genehmigen und möglich machen.
Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;
d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;
e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
Artikel 9, Zugänglichkeit, UN Konvention zum Übereinkommen der Rechte von Menschen mit Behnderung
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.
- 188
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
- 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
- einen Menschen tötet,
- in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
- Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
- einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
- einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
- einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
- einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
- a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
- b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
- einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
- einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
- eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) 1Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.
Anlagen
In den Anlagen füge ich bei 1 Facebook Anlagen 2 Schwerbehinderung Anlagen als PDF
Bitte um Eingangs-Bestätigung
Es ist beabsichtigt die Strafanzeige teilweise zu veröffentlichen. Ich bitte um freundliche Eingangs-Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
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