Entnahme von abgelaufenen Nahrungmitteln aus Mülltonnen sollte juristisch nicht verfolgt werden
Entnahme von abgelaufenen Nahrungsmitteln aus Mülltonnen sollte juristisch nicht verfolgt werden
Mainz. 18. Oktober 2018 (Meinung/Kommentar). In einem aufwendigen Gerichts- und Justizverfahren wurde ein 76-jähriger Mann offenbar laut Medienberichten verurteilt, weil er abgelaufene Lebensmittel bzw. Nahrungsmittel aus dem Müll genommen hat, konkret: Kaffee.
Weshalb müssen wir solche Gerichts- und Justiz-Verfahren, die sehr aufwendig und teuer sind, als Steuerzahler zulassen? Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
Es geht um unsere Steuergelder und öffentliche Finanzmittel, die wir als Gemeinschaft der Steuerzahler bezahlen müssen.
Grundsätzlich darf vermutet werden, wenn Nahrungsmittel in den Müll geworfen werden, dann muss wohl ein Wert von 0,00 Euro angenommen werden.
Schon wenn zwei Polizisten in einem Polizei-Auto losfahren, belastet dies den Steuerzahler und die Natur, Umwelt und Klima wesentlich mehr und kostet uns alle Geld, das im Bereich Bildung, Kita, Universitäten, Pflege, Soziales, Infrastruktur viel dringender gebraucht wird.
Der Schaden, der hierdurch entsteht ist bereits größer als für abgelaufene Nahrungsmittel, die aus Mülltonnen genommen werden. Wenn wir an mehrere Hundert oder Tausend Euro Kosten für aufwendige und komplexe Justiz- und Gerichtsverfahren denken für abgelaufene Lebens- und Nahrungsmittel, die aus Mülltonnen genommen werden, so übersteigt dies bei weitem an Kosten, den Umstand der Entnahme von abgelaufenen Lebens- und Nahrungsmittel aus Müllcontrainern.
Ein öffentliches, staatliches und auch ein sonstiges Interesse kann hier nicht bestehen. Ganz im Gegenteil mit solchen Verfahren werden Kommunen, Länder, Bund und vor allem die Gemeinschaft aller Steuerzahler in Deutschland geschädigt und ohne nachvollziehbaren Grund erheblich finanziell belastet. Belastet werden auch chronisch, überlastete Polizeibeamte und Mitarbeiter der Justiz, die sich mit ernsten und viel wichtigeren Anliegen sinnvoll befassen könnten, etwa Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verfolgung schwerer Straftaten, wie Raub, Geiselnahme, Korruption, Totschlag, Mord oder versuchter Mord oder gar Terrorismus.
Aktiver Klima- Natur- und Umweltschutz sollte in Deutschland nicht strafbar sein. Info-Grafik: and/pixabay
Daher sollte auf die Verfolgung von Menschen, die abgelaufene Lebens- und Nahrungsmittel aus Mülltonnen oder Müllcontainern entnehmen aufgrund der Mittel der Verhältnismäßigkeit, aus Gründen des Natur- Umwelt und Klimaschutzes grundsätzlich bitte verzichtet werden. Das gebietet bereits die menschliche Vernunft und das vorrangige Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler, Natur- Umwelt- und Klimaschützer. Es ist kaum vorstellbar und nachvollziehbar, dass ein Volk oder Bürger und Steuerzahler an solchen Verfahren, die uns alle Geld, erheblich viele, öffentliche Gelder und Steuergelder kosten, Interesse haben kann. Wenn Urteile gegen Menschen gesprochen werden, die abgelaufene Lebensmittel und Nahrungsmittel aus Mülltonnen oder Müllcontainern entnehmen gesprochen werden, so werden solche Urteile vermutlich ganz sicher nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen, da vernünftig, denkende Menschen schon aus Gründen der Verhältnnismäßigkeit kein Interesse daran haben können, dass gegen Menschen, die Nahrungs- und Lebensmittel aus Mülltonnen entnehmen, aufwendige und kostenintensive Justiz- oder Gerichts-Verfahren geführt werden.
Da die Menschen helfen, Müll zu reduzieren, leisten diese Menschen auch einen aktiven Beitrag für Klima- Natur- und Umweltschutz und dies sollte in Deutschland bitte weiterhin auch straffrei bleiben. Andreas Klamm
Hintergrund: Besonders schwerer Diebstahl? Rentner nimmt Kaffee aus Mülltone – und wird dafür veruteilt, Der Westen.de, https://www.derwesten.de/panorama/besonders-schwerer-diebstahl-rentner-nimmt-kaffee-aus-muelltonne-und-wird-dafuer-verurteilt-id215597169.html
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