Unterlassungserklärung: Junge Union Bayern zieht Veröffentlichung von Beck-Text zurück
Unterlassungserklärung: Junge Union Bayern zieht Veröffentlichung von Beck-Text zurück
Berlin, 1. Juni 2013. (red). Der Pressesprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Michael Schroeren, teilt mit: „Die Junge Union Bayern hat sich gegenüber dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Volker Beck verpflichtet, einen Aufsatz Becks aus dem Jahr 1988 zur Änderung des Sexualstrafrechts nicht weiterzuverbreiten. Insbesondere will es die Organisation künftig unterlassen, den Text nicht ohne den Hinweis zu verbreiten, dass die damalige Veröffentlichung nicht autorisiert war und im Sinn vom Herausgeber verfälscht wurde. Die Jugendorganisation der CSU beugt sich damit einem Unterlassungsbegehren Becks, in dem dieser die Verletzung seiner Urheberpersönlichkeitsrechte gerügt hatte, und kommt einer gerichtlichen Verfügung zuvor.
Die JU Bayern hatte den fraglichen Text auf ihrer Internetseite mit einer Vorbemerkung und mit der Überschrift „Volker Beck und die einstige Solidarisierung mit Pädophilen“ veröffentlicht. Beck sah dadurch sowohl seine Persönlichkeitsrechte als auch seine Urheberrechte verletzt. Die JU Bayern hat den Text inzwischen von ihrer Internetseite vollständig entfernt.
Es ist zu begrüßen, dass die JU Bayern mit ihrer Unterwerfungserklärung eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht vermieden hat. Es ist zu hoffen, dass die konservative politische Konkurrenz auch in Bayern bei aller notwendigen Auseinandersetzung in der Sache zu den Regeln der Fairness zurückkehren wird.“
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